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Covid-19-Schutzkonzept für das Mixed-RLT am 27.11.2021

Basis ist die CoronaSchVO NRW in der ab dem 24. November 2021 gültigen Fassung.

Nur vollständig geimpfte, genesene oder mittels eines PCR-Tests negativ getestete, symptomfreie Personen dürfen das Hallengebäude betreten. Das Ergebnis eines PCR-Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren kann der Testnachweis durch eine Schulbescheinigung ersetzt werden. Entsprechende Nachweise sind beim Betreten zu erbringen.

Bei der erstmaligen Anmeldung am Halleneingang wird die Prüfung der Nachweise durch Stempel auf die Hand dokumentiert. Dies ermöglicht im weiteren Turnierverlauf das erneute Betreten der Halle ohne erneute Prüfung.

Ziel ist es, dass sich unterschiedliche Gruppen nicht in oder auf dem Weg zur Halle begegnen. Größere Gruppenbildungen sind zu vermeiden.

Alle Anwesenden achten außerhalb des Spielfeldes auf die Einhaltung des Mindestabstandes. Auf der Tribüne werden zur Einhaltung eines Mindestabstandes nicht-zulässige Sitzbereiche markiert.

Außer auf dem Spielfeld oder beim Sitzen auf der Tribüne muss im restlichen Bereich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Regelmäßiges Händewaschen bzw. Desinfizieren wird empfohlen.

Umkleiden/Duschen können genutzt werden mit max. 4 Personen pro Umkleide bzw. 2 Personen pro Dusche.

Eine Cafeteria ist vorhanden. Es wird gebeten, Geschirr und Besteck möglichst selber mitzubringen. In der Cafeteria dürfen sich zeitgleich max. 2 Teilnehmer aufhalten. Das Essen bitte am Sitzplatz oder draußen verzehren.

Die Halle wird regelmäßig gelüftet. Einschränkungen der Spielbarkeit und des Ballfluges sind zu akzeptieren.

Während der Spiele findet kein Körperkontakt statt. Nach Spielende dürfen die Spieler*innen sich nicht die Hände schütteln oder „abklatschen“. Alternativ dazu wird ein respektvoller Gruß oder das „Abklatschen mit dem Fuß unter dem Netz hindurch“ empfohlen.


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