IfSG

NRW beschließt weitreichende Lockerungen für den Sport

Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt die neue CoronaSchVO.

Quelle: LSB